Definition und Qualitätssicherung von Abfällen
Seit dem 1. Juni 2005 dürfen gemäß Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) in Verbindung mit der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) Abfälle nur noch dann deponiert werden, wenn sie vorbehandelt wurden. Heizwertreiche Abfälle dürfen seither nicht mehr deponiert werden. Der Export von Abfällen wird in Zukunft nur dann nicht notifizierungspflichtig sein, wenn es sich nachweislich um nicht gefährliche Abfälle handelt. Damit kommt den qualitativen Eigenschaften, also der Charakterisierung und Qualitätssicherung von Abfällen zukünftig eine noch wichtigere Rolle zu.
Für eine Verwertung heizwertreicher Abfälle beispielsweise als Ersatzbrennstoff kann eine Charakterisierung der Materialien hinsichtlich physikalischer Parameter wie zum Beispiel
- Dimension
- Gewicht
- Heizwert
- Wassergehalt
- Störstoffgehalt
sehr hilfreich sein. Darüber hinaus sind im Hinblick auf die thermische Verwertung auch chemische Parameter wie zum Beispiel
- Chlorgehalt
- Gehalt an emissionsrelevanten Schwermetallen
von Interesse. Um diese Parameter in heterogenen Abfallgemischen belastbar und qualitätsgesichert zu bestimmen, bedarf es eines ebenso sorgfältigen wie kompetenten Vorgehens. Das ist unser Job.
Wir beproben und charakterisieren Abfälle schnell, professionell und aussagefähig als Grundlage für eine Vertragsgestaltung zwischen Abfallerzeuger und Abfallverwerter.